DEU
  • EST
  • RUS
  • ENG
  • LAV
  • LIT
  • UKR
  • FIN
  • FRA
  • DEU
  • ENG
  • HYE

Richtlinien für den Abschnitt "Jobs & Karriere"

Letzte Änderungen: 04.10.2024

Es gelten auch Anzeigenregeln.

Allgemeines

  • Die Bezeichnung des Stellenangebots sollte der Beschreibung der Jobanzeige entsprechen

  • Bei der Beschreibung sollten die Arbeitsaufgaben und Arbeitsbedingungen so verständlich wie möglich angegeben werden

Anzeigetitel

  • Der Anzeigetitel sollte nur die Bezeichnung eines Stellenangebots im Nominativ enthalten

  • Die Bezeichnung des Stellenangebots sollte so verständlich wie möglich zusammengefasst werden

Folgende Anzeigen sind nicht gestattet:

  • die Rechte von Bewerbern bezogen auf Geschlecht, Alter, Nationalität, Sprache, Familienstand und sonstige Eigenschaften, die nicht mit beruflichen Kompetenzen verbunden sind, einschränken

  • die Vorauszahlung, Einkauf von Produkten oder Leistungen bedürfen

  • die intimen Leistungen, Begehung von kriminellen Handlungen voraussetzen

Hat Ihnen der Artikel geholfen?